Glühbirnenverbot mit Ausnahmeregelungen

Welche Lampen werden aus den Verkaufsregalen verschwinden?
Ab 1. Januar 2009 dürfen Lampen der Effizienzklassen F und G nicht mehr verkauft werden. Ungefähr ein Viertel der herkömmlichen Glühlampen gehören in die Effizienzklassen F und G und werden daher aus den Verkaufsregalen verschwinden.

Gibt es Ausnahmeregelungen?
Im Verordnungstext wird genau definiert, welche Lampen von den Anforderungen ausgenommen sind.
Unter anderem gelten die neuen Mindestanforderungen nicht für:
Die Ausnahmeregelungen für Dekorations- und Soffittenlampen sind als Übergangslösungen zu betrachten.
Es ist damit zu rechnen, dass die Mindestanforderungen in naher Zukunft auch für die Dekorations-und Soffittenlampen gelten werden.

Wie geht es weiter?
Um die Einsparwirkung der Vorschriften im Beleuchtungssektor zu steigern, sind weitere Schritte bereits in Planung. Auf Beginn des Jahres 2012, hier ist die Übergangsfrist bereits einbezogen, soll die Mindestanforderung gemäß Effizienzklasse D gelten.
Damit werden die Glühlampen herkömmlicher Technik verboten, falls
deren Effizienz nicht gesteigert wird.
Die heute verkauften Halogenlampen erreichen die Klassen D oder C und erfüllen damit eine mögliche Mindestanforderung gemäß Klasse D.
Die effizientesten Halogenlampen erreichen sogar bereits die Klasse B.
Das weitere Vorgehen hängt stark vom politischen Umfeld in Europa ab.

Die Energieeffizienz aller Lampentypen wird verbessert



Im September 2009 fallen alle mattierten Glühbirnen und alle 100 Watt-Lampen weg.

Dann geht es schrittweise mit den Klarglas-Glühlampen weiter.

Der in Brüssel verabschiedete Plan zur Abschaffung von konventionellen Glühlampen und Halogenlampen in der Europäischen Union ist ein mehrstufiges Ausstiegsszenario zugunsten von Energiesparlampen, Halogensparlampen und LED-Lampen. Die Verordnung betrifft in erster Linie die haushaltsüblichen Lampen mit großem und kleinem Schraubsockel (E14/E27). Spezielle Glühlampen wie für Kühlschränke, Backöfen oder Infrarot-Licht werden nicht verboten.

Für Strahlerlampen oder Spots soll 2009 eine gesonderte Regelung getroffen werden.

Mattierte Glühlampen fallen 2009 komplett weg



Zunächst entfallen ab 1. September 2009 alle nicht transparenten Lampen, die schlechter als Energieeffizienzklasse A sind.

Das bedeutet das unmittelbare Ende für alle mattierten Glühlampen und Halogenlampen jeder Watt zahl sowie für glasklare Glühlampen ab 100 Watt, aber auch für einige Energiesparlampen in Glühlampenform der Klasse B. Bereits gekaufte Lampen dürfen aufgebraucht und Lagerbestände in Geschäften ab verkauft werden.

"In der Praxis werden nach heutigem Stand der Technik die mattierten Lampen durch Energiesparlampen im Glühlampendesign der Klasse A abgelöst"

. "Der Verbraucher muss sich nicht einschränken, denn es gibt eine große Auswahl von Energiesparlampen in der gewohnten Glühbirnenform und in vielen modernen Designs, mit angenehm warmweißer Lichtfarbe und natürlich auch in dimm baren Ausführungen."

Mit einem Sparpotential von bis zu 80 Prozent gegenüber konventionellen Glühlampen rechne sich die Umstellung auch finanziell. Der Ersatz von zehn 60 Watt Glühlampen durch zehn Energiesparlampen mit 11 Watt spare einem Haushalt mehr als 88 Euro Stromkosten pro Jahr.

Schonfrist für glasklare Glühlampen



Für Leuchten, bei denen zum Beispiel aus Designgründen glasklare Lampen gewünscht sind, kann der Verbraucher zumindest übergangsweise weiterhin auf glasklare Glühlampen und glasklare Halogenlampen in Glühbirnenform zurückgreifen.

Ab September 2010 verschwinden auch glasklare Lampen ab 75 Watt,

2011 folgen glasklare Lampen mit 60 Watt und

2012 sind glasklare Lampen mit 25 Watt an der Reihe.

Ab 2016 sind als Alternative zu glasklaren Glühlampen nur noch Halogenlampen der Effizienzklasse B zulässig. Halogenlampen mit speziellen Stecksockeln müssen lediglich die Klasse C erreichen.
Weiterhin stehen für 2009 oder 2010 eine Neufassung des Energieeffizienzlabels und der Packungsangaben an.

Im Jahr 2013 sieht die neue EU-Verordnung eine Verschärfung der Effizienz- und Qualitätskriterien für alle Lampen einschließlich Energiesparlampen vor.

2014 steht die gesamte Regelung auf dem Prüfstand, um die Erfahrungen auszuwerten und um neue technische Entwicklungstrends zu berücksichtigen.

Glühlampenverbot ist Teil der Ökodesign-Richtline

Die Verordnung zur Umstellung auf Energiesparlampen wird nach Angaben der EU-Kommission zu Energieeinsparungen von nahezu 40 TWh (das entspricht ungefähr 11 Millionen europäischen Haushalten bzw. der jährlichen Leistung von zehn 500-Megawatt-Kraftwerken) sowie zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um jährlich 15 Mio.Tonnen führen.

Die von den Energieexperten der EU-Mitgliedsstaaten verabschiedete Verordnung wird als nächstes vom Europäischen Parlament geprüft.

Sie soll im März 2009 offiziell von der Kommission beschlossen werden.
Die Verordnung ist nur eine von mehreren in den nächsten Monaten zur Annahme anstehenden Ökodesign-Maßnahmen der Kommission, durch die viele weitere Produkte wie Unterhaltungselektronik, Haushalts- und Heizgeräte erfasst werden.

Auszug aus: Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

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